Die Lotsenwohnung ist mit gerichtlicher Hilfe nun doch verkauft. Die neuen Eigentümer werden ab 15.1.2025 die Regie übernehmen.  Über die Bedingungen der Vermietung und ob überhaupt gibt es bisher keine Informationen. Stand 16.10.14

 

 

 

 

 

 

 

 

Fedderwardersiel heißt Sie herzlich willkommen,

Sommer 24

Ein Spaziergang am Sonntag im Hafen von Fedderwardersiel

Die Aufnahmen sind am 14.4.24 vormittags entstanden.

19.2.2024

 

Die Kopfweiden haben einen neuen Putz und warten auf die Frühlingssonne.

Wunderschönes Wetter im Februar.

 

 

 

 

 

Ein frohes und gesundes neues Jahr 2024

 

Erstens kommt es anders und zweites als man glaubt.

                                                                                                                                                                                   24. November 2023

Der Verkauf der Lotsenwohnung findet nicht statt.

Und nach der Lebensweisheit von W. Busch: Aber hier, wie überhaupt, kommt es anders als man glaubt.

Ist nun eine neue Planung notwendig.

Und um noch John Lennon zu bemühen: Leben ist das, was passiert, während du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen.

Ich werde mich nun mit viel Elan und der alten Übung wieder der Vermietung der Lotsenwohnung widmen, mich auf meine Gäste freuen und Sie gern begrüßen. Denn ganz offensichtlich will die Wohnung mich noch nicht gehen lassen. Und glücklicherweise wird mich meine Familie unterstützen.

Es wird einige Renovierungen noch im November und bis ins Frühjahr hinein geben. Die Preise müssen leider wie aus den bekannten Gründen etwas steigen. Ab sofort sind alle Buchungen und die bereits vorhandenen Reservierungen wieder verbindlich möglich. Die Seite von Traum - Ferienwohnung . de wird mit dem aktuellen Kalender demnächst starten.

Hier ist der Kalender bereits aktualisiert.

 

Eine Sommersturmflut vom 7.8. bis 8.8.23

Die Fotos sind am 8.8.23  gegen 18.20h entstanden.

Krabbenkutterregatta 2023 bei herrlichem Sommerwetter.

6.8.2023

Frohe Ostern

Liebe Gäste der Lotsenwohnung,

 

da ich mich aus Altersgründen aus der Vermietung von Ferienwohnungen zurückziehe stehen jetzt auch für die Lotsenwohnung Veränderungen an.

Zum 1.11.2023 ist die Lotsenwohnung verkauft und soll ab ca.10. Januar 2024 wieder vermietet werden. Zur Zeit sind für 2024 nur Reservierungen möglich. Für Sie völlig unverbindlich da keine Bedingungen zur Schlüsselübergabe oder der Preis für Wäsche und weiteres noch nicht feststehen. Nach einer Reservierung bekommen Sie ab November eine Buchungsvereinbarung und können fest buchen. Dann kennen Sie auch die neuen Bedingungen.

Schreiben Sie mir eine Mail und ich reserviere (unverbindlich) für Sie.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Preiß

 

 

Die Lotsenwohnung ist bis 15.12.2023 ausgebucht.

 

11.11.2022

In der  Betreuung der Leuchtturmwohnung wird es in Kürze einen Wechsel geben. Hier die Anschrift:

Angelas Ferienland

Ansprechpartner:  Angela Voß
Tel.: 0 47 33 / 9 21 85 82
Mobil: 0160 - 96 84 90 69
Zur Molkerei 1
26969 Nordseebad Burhave
Die Leuchtturmwohnung bleibt weiterhin über TraumFerienwohnung erreichbar.

Pfingstrosen 2022

Aktuelle Corona-Informationen

Ab dem 03. April 2022 gibt es Änderungen bezüglich der Corona-Regelungen, denn die meisten Maßnahmen entfallen
Maskenpflichten greifen in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen, Arztpraxen sowie im öffentlichen Personennahverkehr und Testnachweise als Zugangsvoraussetzung können lediglich in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen, Schulen und Justizvollzugsanstalten vorgegeben werden. 

  Überraschung am 31.3.2022

Inzidenz: 

19.01.2022 

515,1 
20.01.2022  500,4 
21.01.2022  664,2 
22.01.2022  563,7 
23.01.2022  697,0 
24.01.2022  876,6 
25.01.2022  🙈 942,1

Gilt die Kontaktbeschränkung auch für den Bereich der Beherbergung (Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Campingplätze usw.) ?
Ja, auch im Bereich der Beherbergung dürfen ab dem 27. Dezember 2021 in Niedersachsen nur noch zehn Personen bei privaten Feiern oder Zusammenkünften zusammenkommen. Folglich gilt dies gleichermaßen für Übernachtungen in Ferienhäusern und -wohnungen sowie auf Campingplätzen. Auch hier gilt: Kinder unter 14 Jahren werden nicht mit eingerechnet, ebenso wenig Betreuungspersonen.

 

 

21.12.2021

Bei Beherbergungen gilt in Innenräumen die 2Gplus-Regelung. Zudem muss eine Maske, außer im Sitzen, getragen werden. 
Bei Anreise sowie zweimal wöchentlich muss ein negativer Test vorgelegt werden.
In Außenbereichen gilt 2G.

Achtung: Seit dem 04.12.2021 besteht keine Testpflicht für Booster-Geimpfte bei der 2Gplus-Regel. 

(Stand: 04.12.2021)


Nein, laut aktueller Verordnung besteht keine Testpflicht für Gäste bei Beherbergungen. 

Die Leistungsträger können allerdings selbstständig entscheiden, ob eine 2G- oder 3G-Regel gilt. Wir empfehlen Ihnen daher, vorab mit dem Leistungsträger in Kontakt zu treten und die aktuelle Regelung zu erfragen. 

 

(Stand: 29.09.2021)

Datum Inzidenz 

06.11.2021:  48,6

07.11.2021:  52,0 

08.11.2021:  53,1 

09.11.2021:  45,2 

10.11.2021:  52,0 

11.11.2021:  74,6 

INZIDENZWERTE DER LETZTEN TAGE 

Wochentag

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Datum

06.September 2021

07.September 2021

08.September 2021

09.September 2021

10.September 2021

04.September 2021

Inzidenz

       61,00

        62,1

      49,70

      49,70

          58,74

         59,87

 

Aktuell ist der Landkreis Wesermarsch in keiner Warnstufe zu sehen.

 

😊 😊 😊 INZIDENZWERTE DER LETZTEN TAGE Stand 7.7.21 Butjadingen.de

Datum

02.Juli 2021

03.Juli 2021

04.Juli 2021

05.Juli 2021

06.Juli 2021

07.Juli 2021

Inzidenz

0,0

0,0

0,0

1,1

1,1

1,1

Aktuell ist der Landkreis Wesermarsch in Stufe 0 zu sehen.

 

Die Gastronomie darf nach Stufe 0 des Stufenplans 2.0 mit einer Inzidenz <10 unter folgenden Regeln wieder betrieben werden:

  • Maskenpflicht, bis der Sitzplatz eingenommen wurde
  • kein negativer Testnachweis erforderlich
  • keine Kontaktdatenregistrierung per luca-App

Eine Sperrstunde gibt es nicht. 

 

 

Heute am 18.5.21 wurden durch ein Verwaltungsgericht alle Beschränkungen der Beherbergung, also die "Landeskinderregelung", aufgehoben. Es gelten Testpflichten: bei der Anreise und  2 x in einer Woche Aufenthalt.

Also nach den heute geltenden Vorschriften müssen Sie bei der Anreise einen negativen "Bürgertest" (kostenlos) vorlegen oder geimpft sein oder genesen sein. Die Test entfallen bei einer Inzidenz unter 35. (Stand 21.5.21 aus dem niedersächsischen Stufenplan)

Soweit in der Wesermarsch die Inzidenzzahl unter 100 bleibt kann Urlaub stattfinden. 👍😀

Stand 19.4.21 🙈

Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken bis voraussichtlich zum 9.5.2021 (einschl.) untersagt. Auch danach kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen. 

Im Mai: Grill und Kinderhaus im neuen Kleid.              

Stand 28.3.21

Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken bis voraussichtlich zum 18.4.2021 untersagt. Auch danach kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen. 

In der Wesermarsch wurde ein nächtliche Ausgangssperre von 21.00h bis 5.00h verhängt (Ausnahme Butjadingen und Ovelgönne).

 

Und es gibt über Ostern bis 11.4. 21 (einschl.) Zutrittsverbot für öffentliche Plätze in Butjadingen (Auszug)


Zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus hat der Landkreis Wesermarsch in Abstimmung mit der Gemeinde Butjadingen das Betreten und Befahren folgender öffentlicher Plätze von Personen, die Ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde Butjadingen haben, untersagt

  • Strand Burhave mit Parkplätzen "Strandallee" und "Am Deich" (Nordsee-Lagune)
  • Skulpturenpfad zwischen Burhave und Fedderwardersiel
  • Hafengebiet Fedderwardersiel mit den Parkplätzen "Am Hafen" und "Lagunenweg"
  • Langwarder Groden mit dem Naturerlebnispfad und Parkplatz "Feldhauser Deich"
  • Strand Tossens mit den Parkplätzen "Nordseeallee" und "Tossenser Deich"
  • Strand Eckwarderhörne mit den Parkplätzen "Zum Leuchtfeuer" und vor der Strandhalle
  • Hafengebiet Eckwardersiel/ Eckwarder Spieker

Stand 8.3.21

Die Beherbergung zu touristischen Zwecken bis voraussichtlich zum 28. März2021 untersagt. 

Stand 11.2.21

Die Beherbergung zu touristischen Zwecken bis voraussichtlich zum 07. März2021 untersagt. 

Fedderwardersiel am 12.2.21

Stand 25.1.2021

Die Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind bis zum 14.2.2021 untersagt.

Stand 8.1.2021

Die Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind bis zum 31.1.2021 untersagt.

Stand 14.12.2020

Die Übernachtung zu touristischen Zwecken ist bis zum 10. Januar 2021 untersagt

 

Stand 30.11.2020

Die Übernachtung zu touristischen Zwecken ist bis zum 20. Dezember untersagt. 

 

 

Stand 2.11.2020

Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken bis voraussichtlich zum 30. November 2020 untersagt. Auch danach kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen. 

Besuch im Groden Juli 2020

Neue Niedersächsische Verordnung (Gültig ab Montag, 10.07.2020)

Die wichtigsten Regelungen der Verordnung sowie der touristischen Angebote der Nordsee-Halbinsel Butjadingen finden Sie nachfolgend.  

Wichtige Änderungen sind u.a.: 

Zulässigkeit von kulturellen Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen (statt 250 wie bisher)

Keine Notwendigkeit mehr des Tragen eines Mundschutzes bei Indoor-Veranstaltungen nach Einnahme des Sitzplatzes zB. im Kino oder Theater

Vereinheitlichung der Formulierungen für den §2 m ( Touristische Schiffsfahrten und sonstige touristische Dienstleistungen, Seilbahnen)

Zulässigkeit von Mannschaftssport in festen Kleingruppen bis 30 Personen

Veranstaltungen auf der Nordsee-halbinsel Butjadingen

Mit der neuen Verordnung des Landes Niedersachsen sind weitere Lockerungen bekanntgegeben worden. Das betrifft auch die Veranstaltungen in Butjadingen. Viele kleinere Veranstaltungen finden wieder statt. Voraussetzung zur Durchführung diverser Veranstaltungen ist nach wie vor die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln.

 

Stufe 3:

NEUE NIEDERSÄCHSISCHE VERORDNUNG

(GÜLTIG SEIT MONTAG, 08.06.2020)

Die aktuelle Verordnung des Landes Niedersachsen finden Sie auf den Seiten der Staatskanzlei unter: www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html 

Die wichtigsten Regelungen der Verordnung sowie der touristischen Angebote der Nordsee-Halbinsel Butjadingen finden Sie nachfolgend.  

Wichtige Änderungen für den Tourismus sind u.a.:
-Der Wegfall der 7-Tage Wiederbelegungsfrist in Ferienwohnungen und Ferienhäusern
-Die Erhöhung der Kapazitätsgrenze von 60% auf 80%
-Die Öffnung der Schwimmbäder und Indoor-Spielplätze
Die Spielscheune wird voraussichtlich ab dem 15.06.2020 öffnen. 
-Kulturelle Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Teilnehmern sind unter Auflagen wieder erlaubt. Alle Besucher müssen einen Sitzplatz haben und ihre Kontaktdaten angeben. 

 

NORDSEE-LAGUNE SEIT DEM 30.05.2020 GEÖFFNET

 

STUFE 2 (AB 11. MAI)                                                  stand 22.5.2020

Neu: Zulassung der Beherbergung zu touristischen Zwecken in Ferienwohnungen/ -häuser, Campingplätzen, auf Bootsliegeplätzen und Wohnmobilstellplätzen. Es gilt eine Wiederbelegungsfrist von mind. 7 Tagen bei Ferienwohnungen/ -häuser und eine max. Auslastung 50% bei Campingplätze, Bootsliegeplätze und Wohnmobilstellplätzen. 

Ein Bett darf nur alle 8 Tage neu belegt werden. Möglich sind auch Belegungen von z.B. 4 Tagen. Dann müsste die Wohnung noch 3 Tage leer stehen und dürfte am 8. Tage neu belegt werden. Bei 7 oder 8 oder 9 Nächten ist eine sofortige Vermietung möglich. Bei 2, 3 oder 4 Übernachtungen erst nach 7 Nächten wieder, also 5, 4 oder 3 Tage Leerstand. 

Die Wiederbelegungsfrist von 7 Tagen gilt in der Stufe 2 ab 11. Mai nur für Ferienwohnungen/ -häusern. Die 50 %-Auslastungsbeschränkung gilt hier nicht. Bei Campingplätzen, Bootsliegeplätzen, Wohnmobilstellplätzen gilt hingegen die 50 %-Auslastungsbeschränkung sowie zusätzlichen Hygieneanforderungen an die Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Sanitär), die hier derzeit noch nicht bekannt sind. D.h. hat der Platz 100 Stellplätze, dürfen nur 50 belegt werden. 

Die Beherbergung zu touristischen Zwecken bleibt für Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnliches untersagt. 

Neu: Öffnung der Gastronomie (außen und innen), allerdings beschränkt auf Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten unter Einschränkungen wie max. 50% Sitzplätze. Bars, Kneipen, Discotheken und ähnliches bleiben untersagt. 

 

STUFE 3 (UMSETZUNG ZUM 25. MAI GEPLANT)

Neu: Öffnung auch von Hotels, Pensionen, Jugendherbergen etc. (max. 50%Auslastung, Ausschluss von Fitness- und Wellnessbereichen, Wiederbelegungsfrist von mind. 7 Tagen). 

Ab der 3. Stufe, die nach derzeitigem Wissensstand ab 25. Mai beginnen soll, dürfen Hotels, Pensionen, Jugendherbergen etc. auch zur touristischen Nutzung (Ausschluss Wellnessbereiche) geöffnet werden. Hier gilt neben der Auslastungsbeschränkung auf 50 % auch die Wiederbelegungsfrist von 7 Tagen. Ziel ist die Beschränkung des Gästeumschlages und die sichere Einhaltung von Hygienemaßnahmen. Bei der Hotelgastronomie sind Selbstbedienung/ Buffet untersagt, die Essenszeiten sind zu terminieren. Insbesondere zu den Abstandsregelungen, Hygieneanforderungen und die Ausweitung der Öffnung der Gastronomie (außen und innen) wird bis 8. Mai noch ein detailliertes Konzept zwischen MW, MS, Dehoga, NGG und Kommunen erarbeitet. 

Die dritte Stufe kann derzeit nur als ein Ausblick für künftige Entscheidungen gesehen werden. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Besuch im Mai 2020

Terrasse Lotsenwohnung

13.5.2020

URLAUB SEIT DEM 11.05.2020 WIEDER MÖGLICH!

Seit dem 11.05.2020 ist es wieder möglich, Gäste in Butjadingen begrüßen zu können. Auf Grundlage der neuen Verordnung vom 08. Mai dürfen zunächst wieder Ferienwohnungen und Ferienhäuser vermietet werden. Gäste, die in einer Ferienwohnung oder in einem Ferienhaus gebucht haben oder buchen, dürfen somit ab dem 11. Mai wieder anreisen. Allerdings gelten für die Vermieter einige Einschränkungen in Hinblick auf die Wiederbelegung und Auslastung Ihrer Objekte. Touristische Übernachtungen in Hotels, Pensionen und ähnlichen Beherbergungsstätten bleiben zunächst weiterhin untersagt. Übernachtungen sollen, auf Grundlage des Stufenplans, voraussichtlicht ab dem 25. Mai ermöglicht werden. Dieses Datum ist jedoch noch nicht offiziell durch das Land Niedersachsen beschlossen. 


Der Groden in Coronazeiten: Besuch aus der Nordsee.                                                                                                    April 2020


 Corona im April 

DARF ICH WEITERHIN IN BUTJADINGEN URLAUB MACHEN?

Nein! Betreibern von Beherbergungsstätten und vergleichbaren Angeboten, Hotels, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen, von Ferienzimmern, von Übernachtungs- und Schlafgelegenheiten und vergleichbaren Angeboten ist es untersagt, Personen bis zum 06.05.2020 zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Dies gilt auch für Betreiber von Kureinrichtungen und präventiven Reha-Einrichtungen. Anschlussheilbehandlungen im Sinne des SGB V sind hiervon ausgenommen.  Laut Bundeskanzlerin Angela Merkel sollen die Deutschen „keine Urlaubsreisen mehr ins In- und Ausland unternehmen, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie einzudämmen. 

 

ZUTRITTSBESCHRÄNKUNG ZU DEN STRANDBEREICHEN, HAFEN, LANGWARDER GRODEN UND ZU WEITEREN TOURISTISCHEN HOTSPOTS AUFGEHOBEN!

Die zum Schutz der Bevölkerung eingerichtete Sperre wurde zum 20.04.2020 aufgehoben. Alle touristischen Orte dürfen damit ab den 20.04.2020 im Rahmen der allgemeinen Regelungen für soziale Kontakte auch wieder von Ortsfremden aufgesucht werden. 

                                                                                                                                                                                                                   Stand 21.4.2020

Corona im März 2020:

Betreibern von Beherbergungsstätten und vergleichbaren Angeboten, Hotels, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen, von Ferienzimmern, von Übernachtungs- und Schlafgelegenheiten und vergleichbaren Angeboten ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.  

Bereits beherbergte Personen haben ihre Rückreise möglichst bis zum 19.03.2020, spätestens bis zum 25.03.2020 vorzunehmen.
Diese Weisung gilt ab sofort bis einschließlich Sonnabend, den 18. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich. 

Stand: 16.4.2020